Steuerliche Erleichterung des Wohneigentum durch Riester - eine Information aus unserer Kanzlei

Es hat fast so lange gedauert, wie andere brauchen, um ein Haus zu bauen. Am Ende hat sich die Regierung doch noch ein Gesetz zusammengebastelt, mit dem sie den Hauskauf über die Riester-Rente fördern will. Grundsätzlich ist es nach diesem Gesetzentwurf möglich, das Geld aus dem Riester-Vertrag beim Haus- oder Wohnungskauf oder beim Bau einzusetzen. Das Häuschen muss allerdings zur Altersvorsorge gedacht sein, die Eigentümer müssen also später mietfrei darin wohnen wollen.

Vertrag besteht, Hauskauf geplant:
Wer also sein Riester-Kapital in den Kauf einer Immobilie steckt, vergrößert das eingesetzte Eigenkapital und schmälert die Kreditsumme, die aufgenommen werden muss. Der Hacken allerdings: es müssen mindestens 10.000 Euro auf dem Riester-Konto liegen. Selbst wer bisher die Höchstsumme von 2.100 Euro im Jahr spart, muss den Vertrag also schon fünf Jahre besitzen.

Vertrag besteht, Haus ist gekauft:
Auch wer bereits ein Haus gekauft oder ein Darlehen aufgenommen hat, soll das Riester-Kapital zur Tilgung des Kredits einsetzen können. Das mindert die Zinslast. Es ist auch möglich, dass das Geld aus einem Vertrag, der nach dem 60. Lebensjahr ausläuft, in die Entschuldung des Eigenheims fließt. Aber Vorsicht: Der Rentner muss nach Beginn der Auszahlungsphase mindestens zehn Jahre in seinem Häuschen wohnen. Sonst muss er den anderthalbfachen Betrag der Zulagen und Förderungen versteuern.

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